Stadtplanung

Informationsveranstaltung Gewerbegebiet Haidland – Nachlese

Im letzten Blog-Eintrag auf Z!R wurde die Erweiterung des Gewerbegebiets Haidland betrachtet und der Stadt Reinbek darüber hinaus dazu ein Fragen gestellt.

Diese Fragen wurden auf der Informationsveranstaltung1 am 26.03.2024 beantwortet.

Für alle, die nicht teilgenommen haben, hier die zusammengefassten Antworten:

  1. Was passiert mit dem alten AWSH-Grundstück und wer bezahlt die Kosten für die Sanierung des Geländes?
    Hierzu gab es keine einheitliche Aussage. Herr Vogt (Stadt Reinbek) meinte, dass saniert werden muss und man die Kosten mit der AWSH aufteilen würde.
    Von der WAS (Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn) kam allerdings die Aussage, sie hätten bei der AWSH nachgefragt und laut Vertrag würde das Pachtgrundstück einfach zurückgegeben und die Stadt müsste sich um evtl. Sanierungen kümmern. Es wären aber keine großen Arbeiten nötig.
    Hier besteht also vermutlich noch Klärungsbedarf.
  1. Wie hoch sind die geschätzten Einnahmen durch das neue Gewerbegebiet?
    Nach mehrmaligem Nachfragen kam von der WAS die Aussage, dass die Einnahmen auf ca. € 750.000 / p. A. geschätzt werden.
    Die Berechnung erfolgt auf Basis der bisherigen Einnahmen / qm hochgerechnet auf die neuen Flächen.
    Es handelt sich allerdings nur um grobe Schätzungen, die sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung abweichen können. Letztendlich hängt es an der Wirtschaftsleistung der Betriebe, die sich dort ansiedeln, bzw. bei Umzügen an den Betrieben, die die verlassenen Grundstücke beziehen.
    (Anmerkung: Zu berücksichtigen ist auch, dass Investitionen – z. B. in neue Gebäude – die Gewerbesteuern in den ersten Jahren senken, ggf. auch keine Gewerbesteuern gezahlt werden müssen. Gleiches gilt für die Firmen, die ins Altgebiet ziehen.)
  1. Welche geschätzten Kosten entstehen der Stadt durch das neue Gewerbegebiet (in den nächsten 10-15 Jahren)?
    Eingeplant sind keine Kosten, da die Stadt wahrscheinlich keine Aufwendungen für die nächsten Jahre hat (außer Grünpflege sowie folgende Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenbereich).
    Hier kann man allerdings davon ausgehen, dass Kosten für die Instandhaltung der Straßen notwendig sein werden. Das wird dann aber erst eingeplant, wenn die Sanierungen anstehen.
  1. Entstehen für die Bürger höhere Kosten bei der Entsorgung durch neue Richtlinien für die AWSH am neuen Standort (z. B. ist es noch möglich, den Grünabfall so wie heute einfach auf einer Freifläche zusammenzutragen)?
    Laut AWSH wird es keine direkten Kostenerhöhungen für den verlegten Standort Reinbek geben. Sollten höhere Kosten entstehen, werden sie auf die allgemeinen Kosten für die Abfallentsorgung in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg umgelegt.
  1. Wie wird sichergestellt, dass es keine Leerstände im alten Gewerbegebiet gibt und dort Bauruinen entstehen?
    Die Stadt hat hierauf keinen Einfluss.
    Laut Aussage der WAS sind aktuell im Gewerbegebiet scheinbar freie Immobilien nur aufgrund von Zeitverzögerungen bei Genehmigungen nicht genutzt.
    Die WAS versucht grundsätzlich, freigewordene Flächen möglichst schnell wieder zu aktivieren.
  1. Werden die Unternehmen verpflichtet, die Dachflächen mit Photovoltaik auszustatten und zu begrünen?
    Photovoltaik ist gesetzlich vorgeschrieben (sofern es aufgrund der Konstruktion des Gebäudes umsetzbar ist). Bei der Dachbegrünung hängt es vom Unternehmen ab. Bei lebensmittelverarbeitenden Betrieben ist das beispielsweise rechtlich nicht möglich.
    Es soll versucht werden, möglichst viele der sog. Sustainable Development Goals (Nachhaltigkeitsziele) zu erreichen. Angestrebt wird auch eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen.
    So dürfen nur maximal 80% der Grundstücksfläche versiegelt werden.
    Die versiegelten Flächen werden über sogenannte Ausgleichsflächen kompensiert. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um Flächen, die entsiegelt und renaturiert werden, sondern um freie Flächen, die “ökologisch aufgewertet“ werden sollen (z. B. Ackerflächen, die der intensiven Nutzung entzogen werden).
    Vollversiegelte Flächen müssen im Faktor 1:0,5 ausgeglichen werden (im Haidland-Erweiterungsgebiet also ca. 4 ha bei den geplanten 12 ha Erweiterung und 80% Versiegelung).
    Der wegfallende Knick muss im Faktor 1:2 ausgeglichen werden (allerdings wird durch Neuerstellungs eines Knicks schon Ausgleichsfläche geschaffen).

Aus dem Publikum gab es noch ein paar weitere interessante Fragen und Anmerkungen

So wird von einigen Bürgern zusätzlicher Verkehr über die Königstraße durch die Erweiterung erwartet. 

Der Punkt wurde aufgenommen und wird geprüft, allerdings werden keinerlei Maßnahmen für die aktuelle Verkehrslage durchgeführt. Dieser Punkt wurde an die anwesenden Politiker weitergeleitet.

Es wurde auch die Frage gestellt, ob sichergestellt sei, dass nur Reinbeker Betriebe profitieren. 

Hier verwies die WAS darauf, dass die Auswahl der Betriebe letztendlich durch die Stadtverordneten entschieden wird. Im Bebauungsplan kann das nicht definiert werden und die Stadt hat darauf keinen Einfluss.

Auch stellte sich die Frage, ob es nicht sinnvoll sei, z. B. Glinder Betriebe aufzunehmen.

  1. Die Unterlagen zur Informationsveranstaltung können auf reinbek.de heruntergeladen werden. ↩︎